AGB für Trainer-Ausbildungsseminare
Stand: 27.02.2024
- Allgemeines
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche zwischen MAWIBA GmbH, Lindengasse 56 / 18-19, 1070 Wien, Österreich, USt ID: ATU76176228 (nachfolgend: „MAWIBA“) oder lokale Niederlassungen / Tochterunternehmen von MAWIBA, und dem Teilnehmer (nachfolgend: „TEILNEHMER“) geschlossenen Verträge, auch wenn diese über die Internetseite von MAWIBA abgeschlossen werden. Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird hier nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer miteingeschlossen.
- Leistungs- und Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages zwischen MAWIBA und dem TEILNEHMER ist die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Ausbildungsseminars zum MAWIBA-Trainer.
Die jeweilige Dauer eines Seminars, die konkreten Termine und der Inhalt ergeben sich aus der Beschreibung des gebuchten Seminars auf der Internetseite www.mawiba.net .
Für alle Seminare vor Ort, angeboten im Raum DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz) und für die Online-MAWIBA-Trainer Seminare, ist die Vertragssprache Deutsch und die Seminare finden in deutscher Sprache statt.
- Anmeldung zu den Seminaren / Vertragsschluss
Für die Anmeldung zu einem Seminar (Ausbildung vor Ort, Online Ausbildung und/ oder Praxisworkshop) muss der TEILNEHMER diese AGB akzeptieren. Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars in Papierform oder mit Absenden des elektronischen Anmeldeformulars auf der Internetseite www.mawiba.net durch Anklicken des Buttons „verbindlich anmelden“, werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und als bindend anerkannt und der TEILNEHMER schließt unmittelbar einen Vertrag mit MAWIBA bzgl. des ausgewählten Seminars. Eine gesonderte Annahmeerklärung durch MAWIBA ist nicht erforderlich. Im Fall einer Online-Anmeldung bekommt der TEILNEHMER eine Bestätigungsmail.
Eingabefehler kann der TEILNEHMER über E-Mail-Kommunikation oder auf der Internetseite korrigieren.
- Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Seminargebühren sind der „Infomappe – Ausbildung zum zertifizierten MAWIBA – Trainer“ zu entnehmen, die kostenlos auf der Internetseite www.mawiba.net angefordert werden kann und verstehen sich pro Person.
Der TEILNEHMER hat die Seminargebühr gemäß den, von MAWIBA angebotenen Zahlungsarten im Voraus zu entrichten, maximum 14 Kalendertage nach Anmeldung und Erhalt der Rechnung via Email, spätestens bei Seminarbeginn. Bei Nichtzahlung bis zum 14. Tag, nach Rechnungsdatum wird eine Zahlungserinnerung gesendet. Für den Fall des weiteren Zahlungsverzugs erfolgt eine Mahnung mit € 5,00 Mahnspesen zzgl. Postgebühren für den Brief per Einschreiben und einer weiteren Zahlungsfrist von 7 Tagen. Für den Fall des weiteren Verzugs erfolgt ein anwaltliches Mahnschreiben mit € 25,00 Mahnspesen zzgl. Postgebühren für den Brief per Einschreiben.
Nur nach Eingang der Zahlung ist der Seminarplatz und das vereinbarte Lizenzgebiet für den TEILNEHMER reserviert. Seminarplätze werden verbindlich nach der Folge der Zahlungseingänge reserviert.
Folgende Zahlungsarten werden angeboten:
- Vorkasse per Überweisung;
Nach einem erfolgreichen Abschluss des MAWIBA-Trainer Ausbildungsseminars, nach Abschluss eines Franchisevertrags mit MAWIBA und regelmäßiger Zahlung der monatlichen Franchisegebühr darf der TEILNEHMER MAWIBA-Kurse in dem jeweiligen Lizenzgebiet anbieten. Die Höhe der monatlichen Franchisegebühr ist aus den aktuellen Franchisekonditionen oder aus der aktuellen Infomappe „Infomappe – Ausbildung zum zertifizierten MAWIBA – Trainer“ zu entnehmen. Die Infomappe kann auf der Seite www.mawiba.net kostenfrei angefordert werden. Preise verstehen sich pro Monat und pro Lizenzgebiet inkl. USt, bankspesenfrei. Die monatliche Franchisegebühr ist monatlich jeweils zum 14. eines Monats fällig.
- Kündigung, Rücktritt, Übertragung, Absage, Höhere Gewalt
Ein kostenfreier Widerruf des geschlossenen Vertrages ist nicht möglich.
Falls ein Seminar online gebucht wurde, gewährt MAWIBA dem TEILNEHMER ein vertragliches Recht, bis zu 14 Kalendertagen ab der Buchung des Seminars, allerdings spätestens bis 23:59 Uhr (CEST Zeitzone) am Tag vor Beginn des Ausbildungsseminars über Email und mit Bestätigung von MAWIBA, von dem geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Als Anfangstag/ Ausbildungsbeginn gilt der erste Tag eines gebuchten Seminars vor Ort oder im Falle eines Online MAWIBA-Seminars/ einer Online-Zusatz-Ausbildung der Tag, den der TEILNEHMER bei seiner Anmeldung als Startdatum ausgewählt hat.
Wurde der Starttermin nachträglich auf Initiative des Teilnehmers in Absprache mit MAWIBA schriftlich auf einen späteren Termin verschoben, dann gilt im Falle einer Stornierung weiterhin der ursprünglich angegebene Starttermin zur Berechnung der unten angegebenen Fristen.
Sollte der TEILNEHMER ein Seminar aus zwingenden gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Ende besuchen können, wird MAWIBA dem TEILNEHMER die versäumten Module anteilig gutschreiben. Der TEILNEHMER kann diese verbleibenden Module nach Absprache mit MAWIBA in einem der nächsten Seminare nachholen. Eine Rückzahlung erfolgt nicht. Die gutgeschriebenen Seminare / Module verfallen nach 12 Monaten.
Sollte der TEILNEHMER ein bereits gebuchtes Seminar (Ausbildung vor Ort, Online Ausbildung oder Praxisworkshop) auf einen anderen Kursort (ein anderes Kursdatum) verschieben wollen, ist dies gegen eine Bearbeitungspauschale von € 49,- für die Ausbildung Online oder vor Ort sowie € 29 für den Praxisworkshop möglich. Diese Bearbeitungspauschale entfällt, falls die Umbuchung aus zwingenden gesundheitlichen Gründen nötig ist und ein ärztliches Attest, spätestens 7 Tage nach ursprünglichen Seminarbeginn, bei MAWIBA eingereicht wird.
Sollte der Kursteilnehmer die Ausbildung stornieren sind folgende Stornogebühren an MAWIBA zu leisten:
bis zum 60. Tag vor Ausbildungsbeginn – € 125,00
vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Ausbildungsbeginn – € 250,00
ab dem 29. Tag vor Ausbildungsbeginn 100 % der vereinbarten Ausbildungskosten. Das gebuchte Seminar kann jedoch auf einen anderen Kursort nach Absprache mit MAWIBA verschoben werden.
Die Übertragung von einem geschlossenen Vertrag an eine andere Person ist nur nach Absprache und mit Zustimmung von MAWIBA möglich bevor die Ausbildung begonnen wurde und nur nachdem die Zahlung des vollen Seminarpreises an MAWIBA geleistet wurde. MAWIBA übernimmt keine Verantwortung für jegliche Rückvergütungen zwischen dem TEILNEHMER und dritter Personen, entstanden durch solche Übertragungen. Die Person an die der Vertrag übertragen werden soll, ist von dem TEILNEHMER zu stellen.
MAWIBA behält sich das Recht vor aufgrund von unvorhersehbaren Umständen, höherer Gewalt oder Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl (Mind. 3 Teilnehmer) die Durchführung eines Ausbildungsseminars vor Ort zu verschieben. Gleichermaßen behält sich MAWIBA das Recht vor aus genannten Gründen Ausbilder, Seminardatum oder Seminarort zu ändern.
In allen Fällen informiert MAWIBA alle angemeldeten Kursteilnehmer umgehend und findet eine praktikable Ersatzlösung. Entsprechende Lösungsmöglichkeiten sind ein Ersatztermin oder die kostenlose Umbuchung auf ein anderes MAWIBA Seminar am gleichen Ort bzw. das Online MAWIBA-Seminar mit Wunsch-Starttermin und flexibler Zeiteinteilung. Eine Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlung an den TEILNEHMER ist dabei grundsätzlich nicht möglich.
Kündigung des MAWIBA Trainer Franchisevertrages kann von beiden Seiten zu jeder Zeit mit sofortiger Wirkung nach Bestätigung des Eingangs der Kündigung durch MAWIBA ohne Angabe von Gründen erfolgen. Ab dem Eingang der Kündigung, endet das Recht des Trainers, MAWIBA Kurse zu bewerben oder anzubieten und der Zugang des Trainers zu allen MAWIBA Daten, E-Mail Plattformen und Online Auftritten von MAWIBA, inklusive Gruppen, Blogs und Social Media werden umgehend gesperrt.
- Sicherheit und Haftung
Falls der TEILNEHMER ein MAWIBA Seminar kurz nach einer Geburt (weniger als 8 Wochen) oder während einer Schwangerschaft besucht, muss der TEILNEHMER ein Attest von einem Frauenarzt vorweisen. MAWIBA Seminare und Kurse enthalten Beckenboden- und Wirbelsäule-stärkende Elemente, sind allerdings kein Ersatz für Rückbildungsgymnastik oder andere Art medizinischer Gymnastik.
MAWIBA haftet nicht für jegliche Schäden, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht; die Teilnahme an MAWIBA Seminaren und MAWIBA Kursen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eine Haftungsausschlusserklärung ist Teil des Franchisevertrags, welcher vom TEILNEHMER vor Seminarbeginn unterzeichnet wird.
- Urheberrechte
MAWIBA® ist eine eingetragene internationale Schutzmarke. Das Copyright für veröffentlichte, von MAWIBA selbst erstellte Objekte, bleibt allein bei MAWIBA. Der TEILNEHMER erhält keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von MAWIBA nicht gestattet.
MAWIBA ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von MAWIBA selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer eventuellen Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden entsprechender Rechtsverletzungen wird MAWIBA solche Inhalte umgehend entfernen.
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
Der TEILNEHMER räumt MAWIBA das Urheberrecht auf jegliches Foto- und Videomaterial, aufgenommen während MAWIBA Seminare, MAWIBA Kurse oder andere MAWIBA Events ein. MAWIBA darf ohne Einschränkung dieses Material für Werbezwecke auf alle Online- und Offline Medien unentgeltlich nutzen.
- Geheimhaltung, Abwerbeverbot
Der TEILNEHMER verpflichtet sich über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von MAWIBA Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung des Seminars und/oder Franchisebeziehung hinaus.
Dem TEILNEHMER ist es untersagt, im Rahmen des Seminars oder Franchisebeziehung übergebene Unterrichtsmaterialien (Text-, Video-, Ton-, andere Dokumente) an Dritte weiterzugeben und/oder aufzuzeichnen, herunterzuladen oder zu vervielfältigen.
Dem TEILNEHMER ist es untersagt, Mitarbeiter, Franchisees, Kunden, Berater und Dienstleister von MAWIBA oder von anderen MAWIBA Gruppengesellschaften abzuwerben. Dieses Verbot gilt während der Dauer des Seminars und der Franchisebeziehung sowie 12 Monate nach dessen Beendigung im vereinbarten Gebiet.
Der TEILNEHMER ist verpflichtet, während der Dauer des Seminars und der Franchisebeziehung mit MAWIBA jegliche Konkurrenzierung zu unterlassen. Dies umfasst insbesondere die Abhaltung von Veranstaltungen im Bereich Tanzen für Schwangere, Mutter/Vater-Baby -Tanzen oder Tanzen mit Beckenbodentraining. Dieses Verbot gilt während der Vertragslaufzeit sowie 12 Monate ab Beendigung und ist auf das Lizenzgebiet gemäß Lizenzvereinbarung beschränkt.
Der TEILNEHMER verpflichtet sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Vorschriften dieses Punktes 8. MAWIBA gegenüber zur Zahlung des tatsächlichen anlaufenden Schadens. Der Schaden wird jedenfalls mit einem dreijährigen gesamten Lizenzentgelt als Vertragsstrafe im Einzelfall pro Verstoß festgelegt. Diese Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Davon unberührt bleibt die Zahlung eines darüberhinausgehenden tatsächlich entstandenen, belegbaren Schadens, den MAWIBA erleidet. Für den Fall der Weitergabe des geistigen Eigentums von MAWIBA an Dritte (insbesondere Choreografien) besteht der Schaden jedenfalls in den Herstellungskosten des jeweiligen Werks.
- Datenspeicherung und Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf www.mawiba.net.
- Sonstige Vereinbarungen
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
- Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nicht anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
- Anwendbares Rech und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in 1010 Wien. Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen.